Hinweis:Falls Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind und dies durch Abgabe Ihrer Steuernummer oder Umsatzsteuer- identifikationsnummer nachweisen, wird zuzüglich zu der in der Ankaufspreisliste angegebenen Vergütung die jeweils gültige Mehrwertsteuer überwiesen. Ohne Nachweis der Vorsteuerabzugsberechtigung oder bei Leergutsendungen von Privatpersonen wird nur der in der Ankaufspreisliste genannte Betrag vergütet.